Regeln und Rahmenbedingungen für die Ausübung von Individualsport ab dem 22.02.2021
Liebe Club-Mitglieder,
die Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 22.02.2021 gültigen Fassung ermöglicht wieder einen Sportbetrieb am Ruder-Club Witten e.V. unter stark eingeschränkten Bedingungen. Konkret ermöglicht dies das Rudern im Einer sowie Zweier für Personen eines Haushalts oder in festen, nicht wechselnden Zweiermannschaften, die dem Vorstand im Vorfeld angezeigt werden müssen. Weiterhin ist auch eine Betreuung und damit das Rudern für U18 wieder möglich. Die im Anhang aufgeführten Regeln dienen dazu, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen, und sind daher von allen Mitgliedern zwingend einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung sehen wir uns verpflichtet den Sportbetrieb wieder gänzlich einzustellen. Der Zutritt zum Gelände des Ruder-Club Witten e.V. ist nur Personen gestattet, die die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln dem Vorstand schriftlich bestätigen.
Bitte reizt die Möglichkeit unter den Auflagen Sport zu treiben nicht aus und achtet darauf das Vereinsgelände umgehend nach Beendigung der Sporteinheit das Gelände des Ruder-Club Witten e.V. wieder zu verlassen.
Bitte tragt auch außerhalb des Ruder-Clubs zur Eindämmung der Pandemie bei und haltet euch an die allgemein bekannten Regeln und nehmt insbesondere Rücksicht auf Personen aus der Risikogruppe.
Wir wünschen euch Gesundheit, Optimismus und viel Spaß beim Rudern.
Euer Vorstand
Regeln_und_Rahmenbedingungen_Individualsport_ab_20210222.pdf