Rudern im Einer und Zweier einer Hausgemeinschaft für Volljährige gestattet
Liebe Club-Mitglieder,
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt Witten ist die Nutzung des Geländes des Ruder-Club Witten e.V. zur Entnahme und Lagerung von Bootsmaterial sowie das Rudern auf der Ruhr im Einer und im Zweier einer Hausgemeinschaft gestattet. Ein organisierter Sportbetrieb ist nach wie vor nicht gestattet. Daraus folgt leider auch, dass eine Sicherung der Sportler*innen nach wie vor nicht möglich und somit das Rudern unter 18 Jahren nicht gestattet ist.
Diese Möglichkeit für uns ist mit strikten Auflagen verbunden. Die angehängten Regeln dienen dazu, diese Auflagen zu erfüllen und sind zwingend einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung sehen wir uns verpflichtet den Ruder-Club Witten e.V. wieder gänzlich zu schließen.
Wie immer bittet der Vorstand darum, die Kenntnisnahme sowie Einhaltung der Regeln schriftlich zu bestätigen, und behält sich vor, die Regelungen anzupassen.
Euer Vorstand
Regeln_und_Rahmenbedingungen_Individualsport_ab_20201223.pdf