15. Juli 2015
Umfahrung Katzenkolk
Die seit dem 26.5. geltende Regelung zur Benutzung von Rennbooten im Umfahrungsbereich Katzenkolk hat sich in der Niedrigwasserphase bewährt.
Ab sofort wird diese Regelung durch folgende eigenverantwortliche Regelung bis auf Weiteres ersetzt:
Die Umfahrung Katzenkolk erfolgt durch alle Boote mit äußerster Vorsicht.
Das Fahren von Steigerungen etc. ist in diesem Bereich grundsätzlich verboten.
Vor Umfahrung haben sich alle Boote eigenverantwortlich davon zu überzeugen, dass kein Gegenverkehr auftritt.
Bei Gegenverkehr hat das auffahrende (Groß-) Boot zu warten.
Uwe von Diecken, Ruderwart