Skip to main content

impressionsleiste

25. Februar 2013

2004 Ein Doppelvierer kentert

 

Feuerwehr rettet Gekenterte aus Lebensgefahr

 

Das war die Schlagzeile auf der Titelseite der WAZ vom 19. Januar 2004. Der Artikel beschreibt in sehr sachlicher Form die Bergung einer Rudermannschaft des RC Witten am Kraftwerk Hohenstein nach einer Kenterung am Vortag.


Vorweg nur eins – und das zählt letztendlich: Die betroffenen Ruderkameraden haben zwar einige kleine Blessuren davongetragen; ich bin aber sehr dankbar, dass sie wohlbehalten wieder an unserem Bootshaus angekommen sind. Sie werden sich auch bei der Feuerwehr persönlich bedanken.


Fakt ist nach der jetzigen Lage: Unsere Mitglieder haben in den wesentlichen
Punkten nicht gegen unsere Ruderordnung verstoßen; es liegt meines Erachtens ein Steuerfehler vor.


Natürlich können wir als verantwortlicher Vorstand des RCW nicht zur Tagesordnung übergehen und haben deshalb noch am gleichen Tag folgendes eingeleitet:
• Wir haben sofort für diese Woche eine Vorstandssitzung einberufen und werden dort nach Anhörung der betroffenen Mannschaft über eine etwaige Änderung der Ruderordnung sprechen.
• Wir werden die Sicherungseinrichtungen am Kraftwerk prüfen und gegebenenfalls auf eine Veränderung drängen.
• Wir alle werden in Zukunft noch verstärkter auf die Einhaltung der Ruderordnung achten (z.B. auf den Fahrtenbucheintrag vor Antritt der Fahrt).
• Der Ruderwart wird in allernächster Zeit wieder einen Lehrgang im RCW mit
dem Thema „Steuern und Führen von Ruderbooten“ mit dem Schwerpunkt
„Strömungslehre“ anbieten.


Abschließend für heute möchte ich noch einmal allen rudernden Mitgliedern die Begründung liefern für solch lästige Pflichten wie den Fahrtenbucheintrag vor Antritt der Fahrt:
1. Das kann Leben retten: Zu Zeiten, an denen kaum Ruderbetrieb herrscht, ist
nur so gegeben, dass jeder, der in das Fahrtenbuch schaut, sofort erkennt, dass ein Boot überfällig ist.
2. Die Obfrau oder der Obmann (das sind die Schiffsführer) müssen vor der Fahrt bestimmt werden. Juristisch gesehen sind sie allein verantwortlich. Unsere Ruderordnung sagt darüber hinaus, dass bei Nicht - Festlegung im Fahrtenbuch automatisch der Steuermann / die Steuerfrau und bei den sogenannten„ungesteuerten Booten“ (Steuerplatz nicht vorhanden oder nicht besetzt) Bugmann/ Bugfrau die  alleinige Verantwortung tragen.


Ich möchte alle eindringlich um Beachtung bitten; ich denke, der oben genannte Fall ist Warnung genug.


Ich wünsche uns allzeit Riemen- und Dollenbruch
Volker Grabow (Ruderwart)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.